Pressekonferenz zum Fall Joël Allaz

Erklärung des Provinzials der Schweizer Kapuzinerprovinz und Auszug aus dem Untersuchungsbericht
Medienkonferenz vom 27. März 2018 in Fribourg

Die Schweizer Kapuzinerprovinz hat im April 2017 eine unabhängige Untersuchungskommission beauftragt, Ursachen und Hintergründe zu untersuchen, wie auch das Versagen von verantwortlichen Instanzen abzuklären, welche die schwerwiegenden sexuellen Übergriffe möglich machten, die Joël Allaz – damals als Mitglied des Kapuzinerordens – in den Jahren 1965 bis 2003 verübte.

Mit dieser Untersuchung möchten wir gegenüber der Öffentlichkeit wie auch für uns selber eine dunkle Geschichte ausleuchten, welche vor allem für die von den Übergriffen Betroffenen, wie auch für viele Mitglieder des Kapuzinerordens sehr schmerzvoll ist und noch lange nachwirken wird.

Der Abschlussbericht mit seinen Schlussfolgerungen liegt nun vor. Er erläutert die verschiedenen Faktoren und Zusammenhänge, die es dem Täter ermöglichten, jahrelang seine Taten mehr oder weniger unbehelligt auszuführen:

Auf Seiten des Kapuzinerordens wurden Hinweise auf ein Fehlverhalten von J.A. lange Zeit zu wenig ernst genommen oder gar heruntergespielt. Im Bestreben, den guten Ruf des Ordens und der Kirche zu schonen, war man bemüht, nach damaliger Gepflogenheit, eine gerichtliche Anzeige gegen eine kirchliche Person und damit einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Es wurde versucht, das Problem möglichst intern zu lösen. Ein übliches Mittel war die Versetzung des Täters in eine andere Provinz, in ein anderes Land. Aus Angst, den guten Ruf zu verlieren, schreckte der Orden und andere kirchliche Verantwortliche fatalerweise davor zurück, den Täter bei der Justiz anzuzeigen oder den Täter dazu zu bewegen, sich selber anzuzeigen. Es dauerte auch viel zu lange, bis der Täter bei der Glaubenskongregation in Rom angezeigt wurde. Aus Scheu, einen Mitbruder der eigenen Ordensfamilie bei der weltlichen Justiz anzuzeigen, unterblieben Massnahmen, welche in einer frühen Phase weitere Übergriffe verhindert hätten. Kurz, die Schonung des eigenen Mitbruders, die vermeintliche Wahrung des eigenen Ansehens wie auch dasjenige der Kirche war wichtiger als das Leiden der Betroffenen, und lange Zeit auch wichtiger als die Anordnung rigoroser Massnahmen zur Verhinderung weiterer Übergriffe.

Weitere Umstände trugen dazu bei, dass keine anderen Massnahmen ergriffen wurden. Namentlich kam die Versetzung des Täters nach Frankreich einvernehmlich mit dem bischöflichen Offizial und dem Bischof von Fribourg zustande (1989). Selbst die Institutionen, in denen J.A. tätig war, haben erstaunlicherweise keine Anklage erhoben. Und wenn es trotzdem zu einer Anklage bei der zivilen Justiz kam (1995, 2008, 2012), schöpften die Richter ihre Möglichkeiten nicht konsequent aus. Die Weigerung der Betroffenen, rechtzeitig eine Anklage zu erheben, erschwerte es dem Orden zusätzlich, den Täter zur Verantwortung zu ziehen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Massnahmen wurden ergriffen, aber viel zu spät. Dazu gehören die Entfernung von J.A. aus allen kirchlichen Funktionen, die faktische Einschliessung in ein Kloster mit Ausgehverbot (2005) und schliesslich die Anzeige bei der Glaubenskongregation in Rom (2017).

Diese Anzeige hatte zur Folge, dass Joël Allaz von der Glaubenskongregation in den Laienstand versetzt und aus dem Orden ausgeschlossen wurde (2017). Der Fall ist damit für den Kapuzinerorden zivilrechtlich und kirchenrechtlich abgeschlossen.

Zurück bleiben die Opfer. Es bleiben die seelischen Verletzungen zurück, die ein ganzes Leben lang bestehen können. Die finanziellen Entschädigungen, welche der Orden an einige Betroffene entrichtet hat, können den materiellen Schaden und die Aufwendungen für Therapien zwar etwas ausgleichen. Doch die seelischen Verwundungen bleiben.

Wir sind auch weiterhin bereit, Betroffene anzuhören. Zudem beteiligen wir uns am Wiedergutmachungsfond der Schweizer Bistümer und der Orden (Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld).

Es ist uns sehr bewusst, dass das geschehene Unrecht nicht wieder gutgemacht werden kann. Es bleibt uns letztlich nur, die betroffenen Menschen um Entschuldigung zu bitten für die Delikte eines Mitgliedes unseres Ordens und auch für unser eigenes Versagen, dass wir die Vergehen zu wenig ernst genommen, zu lange keine Massnahmen ergriffen, den Täter nicht angezeigt haben.

So etwas darf nie mehr vorkommen. Inzwischen hat sich auch das gesellschaftliche Umfeld verändert. Im Laufe der letzten dreissig Jahre hat sich die Beurteilung von pädophilen Handlungen und sexuellen Übergriffen stark verändert, Gesetze wurden angepasst, die gerichtliche Praxis verschärft. 2001 forderte Papst Johannes Paul II. im motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela die Anzeige von solchen Verfehlungen bei der Glaubenskongregation. In einer weiteren Verschärfung verlangt die Schweizer Bischofskonferenz seit 2014 eine Anzeige bei der zivilen Justiz, und zwar in jedem Fall, wenn die Gefahr der Wiederholung besteht (Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld). Diese Richtlinien wurden von der Schweizer Kapuzinerprovinz übernommen.

Mit etwas Verzögerung auf die gesellschaftlichen Entwicklungen beginnt die kirchliche Morallehre, die neueren Erkenntnisse der Sexualwissenschaften aufzuarbeiten, nicht zuletzt, um ein positiveres Verhältnis zur Sexualität zu gewinnen. Es gehört heute dazu, dass man über Fragen im Umgang mit der Sexualität frei diskutieren kann. Hemmungen werden abgebaut; es fällt vielen leichter, über solche Fragen offen zu sprechen. Inzwischen ist eine fundierte Auseinandersetzung mit der Sexualität ein fester Bestandteil in Aus- und Weiterbildung. Hoffen wir, all dies trägt dazu bei, dass inskünftig solch schwerwiegende Fälle vermieden werden können.

Fribourg, 27. März 2018
Frate Agostino Del-Pietro Provinzialminister


Auszug aus dem Bericht der Untersuchungskommission

Bericht der Untersuchungskommission