ite 5/17: Menschenrechte … wichtiger als Religionsfreiheit?

Freiheit und Selbstbestimmung sind zentrale Grundwerte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 postuliert werden.

Die UNO-Menschenrechtscharta postuliert als zentralen Grundwert auch das Recht jedes Menschen, zu glauben, was er will, seine Religion frei zu wählen sowie das Recht der Religionsgemeinschaften, frei von staatlicher Bevormundung sich selber zu organisieren.

Das Verhältnis von Menschenrechten und Religionsfreiheit ist alles andere als harmonisch: Denn es gibt in den Schriften und der Praxis der verschiedenen Hochreligionen Vorschriften, Regeln und Gebote, die immer wieder in Konflikt geraten mit den grundlegenden Menschenrechten. Und in allen Weltgegenden gibt es religiös motivierte Kriege, Terrorakte und Gewalttaten.

Die neuste Ausgabe von ITE 5-2017 geht in verschiedenen Beiträgen der Frage nach, wie die Religionen mit dem Spannungsfeld Menschenrechte versus Religionsfreiheit umgehen und welchen Beitrag sie zur Förderung des Friedens liefern. Unter anderem werden das Haus der Religionen in Bern und die Arbeit der verschiedenen spirituellen Begegnungszentren der Kapuziner in der Schweiz porträtiert. ITE berichtet über den Einsatz des Kapuzinerbischofs Paul Hinder für den religiösen Dialog am Persischen Golf und geht der Frage nach, ob die lateinamerikanische Befreiungstheologie heute noch eine Bedeutung hat. Weitere Beiträge befassen sich mit der Arbeit der Schweizer «Flüchtlingsmutter» Gertrud Kurz in den Jahren vor, während und nach dem II. Weltkrieg, mit dem Begriff von Recht und Gerechtigkeit in Indien sowie mit dem Menschenrechtsunterricht an Primarschulen.

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