Klöster aufheben – und dann?

Jurist zur Kirchen-Umnutzung: «Denkmalschutz und Bauvorschriften sind Knackpunkt»

 

Professor René Pahud de Mortanges, der Leiter des Instituts für Religionsrecht an der Universität Freiburg nimmt in einem Beitrag von kath.ch Stellung zum Verkauf von Kirchen und zur Aufhebung von Klöstern und erklärt dies am Beispiel von aufgegebenen Niederlassungen der Kapuziner. (Ein Ausschnitt).

Im Kapuzinerkloster in Sursee, das von der örtlichen katholischen Kirchgemeinde übernommen wurde, sind verschiedene kirchliche Vereine und Organisationen eingezogen, ebenso die Erwachsenenbildung und die Musikschule. Der Klostergarten wird von den Anwohnern genutzt. Als neue Nutzung für das Kapuzinerkloster Stans hat sich der Kanton Nidwalden, der Grundeigentümer ist, für ein Projekt entscheiden, welches in den Klosterräumen ein Kompetenzzentrum für regionale Kulinarik errichten und betreiben möchte.

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