Neuanfang nach dem Gefängnis

«Zauber des Anfangs»: Davon mag wohl jeder Mensch träumen, wenn er im Gefängnis sitzt und seine Strafe verbüssen muss. Doch der Weg aus dem Gefängnis in den Neuanfang ist beschwerlich und oft sehr lang. Bei vielen steht die Entlassung kurz bevor. Bei einigen ist er noch in weiter Ferne. Bei wenigen wird es diesen Zauber des Anfangs nie geben.

Menschen einsperren

Damit der Anfang auch für einen ehemaligen Strafgefangenen einen Zauber hat, muss der Gefangene sorgfältig darauf vorbereitet werden. Wenn das nicht geschieht, ist ein Neuanfang sofort entzaubert. Grundsätzlich gilt folgende Feststellung:

Menschen einsperren ist nichts Schönes. Indem Menschen einge sperrt werden, wird ihnen ihre Freiheit und damit ihre Würde entzogen. Das ist eine unabdingbare Erkenntnis, die jemand haben muss, wenn er im Strafvollzug arbeiten will.

Diese Aussage aber steht quer zum heutigen Sicherheitsbedürfnis unserer Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die hundertprozentige Sicherheit verlangt, missachtet schon rein dadurch die Menschenwürde. Denn, dass Menschen Fehler machen und bewusst anderen schaden, gehört zum Menschsein. Der Mensch ist keine perfekt funktionierende Maschine.

Die Massnahmen, die heute von Politik und Gesellschaft bezüglich Sicherheit im Freiheitsentzug gefordert werden, machen es schwer, im Freiheitsentzug die Würde aller – der eingesperrten Menschen wie der Mitarbeitenden – zu wahren.

Die Würde der Menschen

Warum das gleich zu Beginn? Über Strafvollzug kann nicht gesprochen werden, ohne die Würde aller am Vollzug beteiligter Menschen, eben Angestellte und Gefangene, zu berücksichtigen.

Und nun zum Freiheitsentzug: Hier werden Strafen und Massnahmen, die ein Gericht ausgesprochen hat, vollzogen, wobei sich eine Freiheitsstrafe von einer Massnahme unterscheidet:

  • Eine Strafe hat einen Anfang und ein klar vom Gericht definiertes Ende. An ihrem Ende ist ein Gefangener zu entlassen. So will es das Gesetz.
  • Eine Massnahme hingegen hat zwar einen Anfang. Aber das Ende ist nicht definiert. Eine mögliche Entlassung hängt vom Erfolg der Massnahme ab. Die Massnahmen werden in vom Strafgesetzbuch (StGB) festgelegten Zeitabständen überprüft und können verlängert werden.

Das StGB schreibt vor:

Die Menschenwürde des Gefangenen oder des Eingewiesenen ist zu achten. Seine Rechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung es erfordern. (Art. 74)

Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen. (Art. 75)

Angebote

Um die Gefangenen sinnvoll auf ein mögliches Leben nach dem Vollzug vorzubereiten, bestehen in den Justizvollzugsanstalten folgende Angebote:

  • Sozialdienst
  • Seelsorgedienst
  • Forensisch-psychiatrischer Dienst
  • Bildungsangebote
  • Arbeit
  • Betreuung

Jeder Insasse hat somit die Möglichkeit, sich an Menschen zu wenden, die ihm zuhören, die ihm aufzeigen können, was es z.B. heisst, täglich Arbeit zu leisten, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Befehl zum Duschen

Oft muss jedoch noch früher begonnen werden. Insassen müssen da hingeführt werden, dass sie überhaupt arbeiten. Es muss ihnen – oft in mühsamer Kleinarbeit und in kleinen Schritten – beigebracht werden, wie man sich in einer Gruppe und in der Gesellschaft verhält und aufführt.

Das kann je nach Abteilung damit beginnen, dass man ihnen zeigt, wie anständig mit Besteck gegessen wird statt mit den Händen. Insassen müssen lernen, die Körperpflege und somit sich selbst ernst zu nehmen. Es ist oft nicht einfach, jemanden gegen seinen Willen unter die Dusche zu bringen. Das geht so weit, dass ein Insasse auf Anweisung der Direktion geduscht wird. Oft wehrt er sich, stellt hinterher jedoch fest, dass ersich nach der Dusche wohler fühlt.

Der Weg zur Besserung

Resozialisierung und der Weg zur Besserung beginnen also mit kleinen, für uns alltäglichen Handlungen, die einige Insassen eben nicht oder nicht mehr beherrschen.

Sind diese ersten Ziele erreicht, ist es die Aufgabe des Vollzugs, ihnen aufzuzeigen, dass mit Zuverlässigkeit mehr erreicht werden kann als mit In-den-Tag-hinein- Leben. Es wird versucht, ihnen beizubringen, dass Pünktlichkeit, Sauberkeit, Exaktheit am Arbeitsplatz usw. durchaus wichtige Eigenschaften sind, um ausserhalbdes Gefängnisses leben zu können, ohne zu delinquieren.Hier sind die Arbeitsmeister und die Betreuer gefordert.

Die Tat aufarbeiten

Der Insasse soll auch die Gelegenheit haben, seine Tat aufzuarbeiten. Dies geschieht vor allem durch den Forensisch-psychiatrischen Dienst. In der Einzeltherapie wird deliktorientiert gearbeitet. Der Insasse soll die Zusammenhänge, die zu seiner Delinquenz geführt haben, erkennen können.

Doch nicht bei allen Insassen ist eine stationäre Massnahme angeordnet worden. Das Gros der Insassen ist psychisch so weit gesund. Für sie bietet der Sozialdienst seine Hilfe an. Das Ziel der Arbeit des Sozialdienstes ist «Hilfe zur Selbsthilfe ». Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes erstellen unter anderem den Vollzugsplan, definieren mit den Insassen Verhaltensziele und überprüfen diese Ziele. Werden sie nicht erreicht, wird gemeinsam nach den Ursachen gesucht und versucht, diese zu beheben.

Sozialdienst und Seelsorge

Der Sozialdienst arbeitet eng mit der Seelsorge zusammen. Beide verfolgen auf ihre Weise dasselbe Ziel. Es gibt recht viele Insassen, die das seelsorgerliche Angebot gerne annehmen. Den Seelsorgern gelingt es hie und da, einem Gefangenen einen anderen Weg aufzuzeigen. Dabei wird nicht «missioniert ».

In den letzten Jahren wurde für alle Gefangenen ein Bildungssystem aufgebaut, das heute in fast allen Anstalten des schweizerischenStrafvollzugs angeboten wird.

Wiedergutmachung

Dies sind einige Angebote, die zu einer Gesinnungsänderung führen können. Bleibt noch die Verhaltensänderung, an der ablesbar ist, ob sich der ganze Mensch gewandelt hat. Man spricht hier von der Wiedergutmachung.

Der Grundsatz für die Wiedergutmachung ist Freiwilligkeit. Es bringt wenig, wenn jedem Insassen automatisch etwas vom Pekulium (Taschengeld) abgezogen wird für Wiedergutmachung. Ein Täter muss von sich aus etwas tun wollen. Nur dann beginnt er zu sühnen. Sühne kann nicht verordnet werden.

Diese Wiedergutmachung kann darin bestehen, dass der Gefangene zum Beispiel Geld an eine Opferhilfestelle überweist, welches diese den Opfern zukommen lässt. Zugegeben, es handelt sich dabei nicht um grosse Beträge. Doch geht es mehr um eine Wertehaltung und weniger um Materielles. Einige Insassen nutzen diese Möglichkeit und zahlen monatlich einen Betrag an die Opferhilfe.

Sühne?

Daneben gelingt es hie und da, die Väter unter den Insassen zur Alimentenzahlung zu bewegen. Einige bezahlen regelmässig einen Beitrag an die Gerichtskosten.

Wenn ein Insasse das tut, stellt sich immer die Frage: Ist das jetzt wirklich Umkehr? Hat er die Chance gepackt, die ihm die Strafe und somit die Sühne bieten? Diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden. Hinter den geschilderten Bemühungen steht die Überzeugung, dass auf diesem Weg Fortschritte für diese Menschen in Gefangenschaft erzielt werden können. Einsperren, wegsperren alleine genügt nicht. Ein Insasse, der während seiner Strafe diesen Weg auf sich nimmt, mitmacht und den Weg geht, dessen Chancen steigen, nach der Strafe einen Neuanfang machen zu können, dem dann tatsächlich ein Zauber inneliegt.

Neuer Lebensentwurf

Doch zurück zum Anfang, zur Menschenwürde. Wie bereits erwähnt, raubt Freiheitsentzug dem Menschen seine Würde, ist entwürdigend. Daher ist es auch die Aufgabe des Freiheitsentzugs, den gefangenen Menschen zu akzeptieren. Des Weiteren darf der gefangene Mensch nicht auf sein Delikt reduziert werden. Mit den Angeboten, die ich aufgezeigt habe, soll er die Möglichkeit erhalten, sich einen neuen Lebensentwurf und somit eine Perspektive für sein Leben aufzubauen. Werden diese drei Punkte beachtet, so ist etwas von seiner Würde wieder hergestellt.

Aufgabe für uns alle

Die Arbeit im Freiheitsentzug ist eine schwierige, aber edle Aufgabe. Die edelste Aufgabe bezüglich Freiheitsentzug kommt jedoch der Gesellschaft zu: Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, uns allen. Freiheitsentzug ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Selbstverständlich, die Zeit des Freiheitsentzugs liegt in der Verantwortung der entsprechenden Institutionen. Dafür müssen ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung stehen (wir sprechen weder von «Luxushotel» noch von «Kuschelknast»). So bleibt die Würde der Eingesperrten nicht gänzlich auf der Strecke.

Willkommen in der Gesellschaft

Die Gefangenen müssen aber auch wissen, dass sie nach der Entlassung wieder von der Gesellschaft – von uns allen – aufgenommen werden. Und dass die Gesellschaft akzeptiert: Ihre Strafe ist vorbei, die Tat verbüsst. Das gibt ihnen eine Perspektive. Und wer eine Perspektive hat, hat Menschenwürde.

Nur eine Gesellschaft, in der die Menschenwürde aller geachtet wird, ist eine freie Gesellschaft – und eine sichere. Nur in einer freien Gesellschaft ist nach verbüsster Strafe ein Anfang mit Zauber möglich.

Hans Zoss


Selbstdisziplin eines Gefängnisdirektors

Der Nachfolger von Hans Zoss als Direktor des Gefängnisses Thorberg wurde wegen problematischer Nähe zu Gefangenen abgesetzt. Aus einem «Blick»-Artikel:

«Distanz zu wahren, ist eine Gratwanderung», sagt Zoss, «es braucht ein grosses Mass an Selbstdisziplin.» Einige Insassen waren ihm sympathischer als andere. «Aber ich wollte alle gleich behandeln. Ich durfte niemanden bevorzugen.»