Zum Fall J. Allaz – Ausschluss aus dem Orden

Mit Datum vom 20. Mai 2017 hat die Glaubenskongregation in Rom J. Allaz von den Ordensgelübden entbunden und aus dem Klerikerstand entlassen. Das bedeutet den Ausschluss aus dem Kapuzinerorden und aus dem Priesterstand. Die Schweizer Kapuzinerprovinz hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen. Damit ist J. Allaz im juristischen Sinne nicht mehr Mitglied dieser Ordensgemeinschaft. Die Kapuziner stellen aber J. Allaz, der inzwischen krank und gebrechlich geworden ist, nicht einfach auf die Strasse. Gemäss den Ansprüchen des Evangeliums, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit fordert, gewährt ihm der Orden weiterhin Unterkunft in einem seiner Häuser.