Grundsatz

Sexuelle Übergriffe im Kirchlichen Umfeld
Die Schweizer Kapuzinerprovinz handelt bei sexuellen Übergriffen nach den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung Höheren Ordensobern der Schweiz, welche im Januar 2014 unterschrieben wurden. –
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Genugtuungsentschädigung in verjährten Fällen
Bei Genugtuungsentschädigungen handelt die Schweizer Kapuzinerprovinz gemäss den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der vereinigten Höheren Ordensobern der Schweiz (VOS/USM) betreffend die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. (Unterzeichnet am 03. 12. 2015) –
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Prävention
Das Thema „Übergriffe“ wird in eigenen, internen Kursen behandelt. Zudem sind für uns die Richtlinien des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ der SBK verpflichtend (1. Dez. 2016).
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