Kapuziner werden
Der Weg in den Orden
Kapuziner wirst du nicht von heute auf morgen. Der Weg dahin verläuft Schritt für Schritt, und ein erster Schritt ist, uns kennen zu lernen. Das Hineinwachsen in die Gemeinschaft der Kapuziner ist ein Prozess und braucht Zeit.
Zulassungsbedingungen
Du bist ein Mann (maximal 45-jährig) mit gutem Leumund, katholisch getauft, abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium, geistig und körperlich gesund und an einem religiös inspirierten Leben interessiert.
Postulat: Klarheit gewinnen
Als Postulant lebst du in einem unserer Klöster und nimmst teil am Leben der Brüdergemeinschaft. Dabei wirst du in die Spiritualität des Franziskus eingeführt. Diese Zeit soll dir helfen, grössere Klarheit für deine Entscheidung zu finden. Das Postulat dauert ca. ein Jahr.
Noviziat: Vertiefte Auseinandersetzung
Das Noviziat ist eine Zeit intensiver Auseinandersetzung mit deinem Leben und dem künftigen Weg als Kapuziner. Es dauert mindestens ein Jahr.
Juniorat: Auf dem Weg bleiben
Nach dem Noviziat lebst du wieder in einer Brüdergemeinschaft in der Schweiz. Es ist die Zeit spezieller Aus- und Weiterbildung, eine Zeit auch für die Vertiefung deines Entscheides, auf dem Weg als Kapuziner zu bleiben. Am Ende des Juniorats – frühestens nach drei Jahren – versprichst du in der ewigen Profess, für immer Kapuziner zu bleiben.
Information und Anmeldung
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Br. Kletus Hutter
Kapuzinerkloster Rapperswil
Endingerstrasse 9
8640 Rapperswil -
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. -
+41 76 722 12 26
-
+41 55 220 53 05
Franz von Assisi
Angebote für Interessierte
Kaffee und Gespräch
Interessiert dich das Kapuzinerleben?
Nimm Kontakt mit uns auf. Wir treffen uns mit dir zum Gespräch.
Ein Tag mit uns
Willst du einmal hinter die «Kulissen» (Klostermauern) schauen?
Gerne kannst du mit uns einen Tag verbringen und erhältst so einen ersten Einblick in unseren Alltag und unsere Lebensgrundlage. Ein Bruder wird dich begleiten. Ort und Zeit sprechen wir miteinander ab.
Zeit zur Vertiefung
Bruder auf Zeit
Unser Angebot
Wir bieten die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit (drei Jahre) mit uns zusammenzuleben und mit uns den Alltag eines Kapuziners zu teilen, in seinem Wechsel von Gebet, Meditation, Arbeit, Freizeit. Es geht darum, gemeinsam ein einfaches Leben zu wagen, ganz im Vertrauen auf Gott, im Verwiesensein auf die Brüdergemeinschaft und ohne auf eigenen Besitz zurückzugreifen. Wichtig ist uns dabei die Lebensinspiration des Franz von Assisi. Natürlich macht es einen grossen Unterschied, ob man sich der Kapuzinergemeinschaft für ein ganzes Leben oder nur für eine bestimmte Zeit verpflichtet. Dennoch möchten wir dieses Abenteuer «Bruder auf Zeit» möglichst authentisch gestalten. Das heisst, ein Interessent muss dieselben Bedingungen erfüllen wie jemand, der sich uns für immer anschliesst. Er muss also für diese drei Jahre ganz auf den Gebrauch und den Rückhalt des privaten Vermögens verzichten. In der Zeit seines Ordenslebens kann er keinen eigenen Besitz erwerben. Was er erwirbt, geht – wie bei jedem Mitglied unserer Gemeinschaft – in die Gemeinschaftskasse, aus welcher auch sein Lebensunterhalt bestritten wird. Sein Vorgesetzer ist der Guardian (Vorsteher) der Klostergemeinschaft, der er nach gemeinsamer Absprache zugeteilt wird. In dieser Zeit nimmt er an den gemeinsamen religiösen Vollzügen (Gebet, Meditation, Gottesdienste, Exerzitien) teil. Er teilt mit den Brüdern das alltägliche Leben mit seinen Hochs und Tiefs, mit der Arbeit und der Erholung, mit den Schwierigkeiten und den festlichen Zeiten.
Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung zum «Bruder auf Zeit» gelten ungefähr dieselben Bedingungen wie für einen Ordenseintritt: ein jüngerer Mann (maximal 45-jährig) mit gutem Leumund, katholisch getauft, abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium, geistig und körperlich gesund und an einem religiös inspirierten Leben interessiert. Interessenten werden zuerst zu einem unverbindlichen Aufnahmegespräch eingeladen. Falls aus der Sicht des Ordens eine Zulassung möglich ist, wird ein Vertrag abgeschlossen, welcher die gegenseitigen Verbindlichkeiten für die Dauer von drei Jahren regelt. Vor der definitiven Zulassung ist eine zweimonatige Probezeit vorgesehen. Auf Wunsch kann der Vertrag nach drei Jahren um weitere drei Jahre verlängert werden.