Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe im Kirchlichen Umfeld
Die Schweizer Kapuzinerprovinz handelt bei sexuellen Übergriffen nach den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung Höheren Ordensobern der Schweiz, welche als 4. Auflage im März 2019 unterschrieben wurden. https://www.bischoefe.ch/gremien-und-dienstellen/fachgremium-sexuelle-uebergriffe-im-kirchlichen-umfeld/sexuelle-uebergriffe-im-kirchlichen-umfeld/

Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Genugtuungsentschädigung in verjährten Fällen
Bei Genugtuungsentschädigungen handelt die Schweizer Kapuzinerprovinz gemäss den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der vereinigten Höheren Ordensobern der Schweiz (VOS/USM) betreffend die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld. (Vgl. Link: https://www.rkz.ch/metanav/downloads/wer-wir-sind-1-1)

Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz (missbrauch-kath-info.ch)

Prävention
Das Thema „Übergriffe“ wird in eigenen, internen Kursen behandelt. Zudem sind für uns die Richtlinien des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ der SBK verpflichtend (1. Dez. 2016).
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Weitere Informationen finden sie auf den Internetseiten des Fachgremiums für «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz: http://www.bischoefe.ch/fachgremien/sexuelle-uebergriffe

Ansprechsperson der Schweizer Kapuzinerprovinz ist der Provinzial Josef Haselbach: provinzial.ch@kapuziner.org