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Demokratie wurzelt in der Westkirche

Über 400 Gäste waren in der Jesuitenkirche mit dabei, als der Kirchenrechtler Prof. Adrian Loretan, nach fast dreissigjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit an der Uni Luzern, am 1. Oktober 2025 seine Abschiedsvorlesung hielt. Seine Hauptthese: Die Wurzeln von Demokratie und Menschenrechten liegen in der lateinischen Westkirche: Zerbrechen sie, – siehe USA – sind unsere demokratische Rechtsstaaten in Gefahr.

Beat Baumgartner

Es war berührend zu sehen, wie viele von Adrian Loretans Hochschulkollegen, Weggefährten, Studenten, Vertretern aus Politik und Kirche und Freunden (alle Geschlechter sind mitgemeint), gekommen waren, um seinen Ausführungen zu lauschen. Es war ein starkes Zeichen der Unterstützung von Loretan’s Forschungstätigkeit, die zeitlebens der Frage nachgegangen war, die religiösen, sprich kirchlichen Wurzeln, des modernen, säkularen, demokratischen Rechtsstaates herauszuschälen.

Adrian Loretan wies in seinem Referat einleitend darauf hin, dass die in Europa wie Amerika lange Zeit als selbstverständlich gehaltenen Errungenschaften der Demokratie und des Rechtsstaates heute fragil geworden und gefährdet sind, und dass wir uns verstärkt für sie einsetzen müssen. Dabei sei es wichtig, über die Entwicklung der Rechtskultur im Westen, gemeint ist insbesondere das «lateinische Europa» und die USA, sowie den wesentlichen Beitrag der Westkirche dazu Bescheid zu wissen.

Sehr früh, bereits zu Beginn des 2. Jahrtausends, entwickelte die lateinische Westkirche «als erste Rechtsinstitution die meisten Merkmale des späteren säkularen Rechtsstaates», nämlich gesetzgebende, ausführende sowie rechtssprechende Gewalt. Dazu entstand eine von der Theologie unabhängige, rational fundierte kirchliche Rechtswissenschaft, das katholische Kirchenrecht. Doch bis heute wird dies in der öffentlichen Meinung wie auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu wenig gesehen. Der Grund für dieses «Schweigen über die Demokratie in der Kirche» liegt laut Adrian Loretan in der Postulierung der absoluten kirchlichen Monarchie durch das Vatikanum I (1869-1870), konkret der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, und der damit verbundenen Ablehnung der Demokratie, die erst das Vatikanum II (1962-1965) mit dem Bekenntnis zum «freiheitlichen Verfassungsstaat» überwand.

Naturrecht offen für Vernunftseinsichten ausserhalb Kirche

Ausführlich zeigte Adrian Loretan auf, wie und aus welchen Quellen gespiesen, sich über die Jahrhunderte in der Westkirche die Ideen der Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratischen Teilhabe entwickelt haben. Einerseits trug dazu die Wiederentdeckung des griechischen Philosophen Aristoteles und seiner Vorstellung des «Wesens des Menschen als politisches Lebewesen» bei, andererseits die Arbeiten des Philosophen Thomas von Aquin (1225-1274) zum christlichen Naturrecht, das für Aquin prinzipiell auch offen ist für Vernunftseinsichten ausserhalb von Offenbarung und Kirche. Obwohl sich zwar in der Kirche «das erste moderne westliche Rechtssystem» entwickelte, mit dem Grundsatz der Begrenzung von Macht und Autorität, war ihr der moderne Freiheitsbegriff der individuellen Menschenrechte noch lange fremd. Die (Kirchen-)Gemeinschaft galt mehr als das Individuum und seine subjektiven Rechte.

Zur Entwicklung des naturrechtlichen Denkens in Kirche wie im Staat im Mittelalter trugen allerdings nicht nur die griechische Rechtsphilosophie und das römische Privatrecht, sondern wesentlich auch das jüdische Rechtsdenken mit seiner prophetischen Hoffnung auf Gerechtigkeit am Jüngsten Tag bei, siehe z.B. Jesaias Gottesknechtlied (Jes 42,1-4). Auch für die jüdische Mutter Jesu, Maria, haben Unrecht und Ungerechtigkeit (siehe das Magnifikat 1,46-55) nicht das letzte Wort.

So löste mit der Zeit das Nachdenken über die Frage der Gerechtigkeit immer mehr auch ein Nachdenken über die «subjektiven Rechte der Menschen», basierend alleine auf der Vernunft, nicht mehr der Theologie, aus. Adrian Loretan nannte dazu folgende Wegbereiter: Ivo von Chartres, Kirchenreformer und Bischof von Chartres, (um 1040 – 1115); Gratian, der Begründer der kirchlichen Rechtswissenschaft (um 1140); der Naturrechtler Francisco de Vitoria (1483-1546), der bereits im 16. Jahrhundert eine Art «Völkerbund» forderte, oder etwa auch der führende deutsche Philosoph der Aufklärung, Immanuel Kant (1724-1804).

So fand das in der Westkirche entwickelte christliche Naturrecht im «säkularen Vernunftrecht der Aufklärung seine Fortsetzung» und das Thema der «vernünftigen Freiheit des Subjekts rückt in den Mittelpunkt» der philosophischen Diskussionen, wie Adrian Loretan mit Verweis auf den deutschen Philosophen Jürgen Habermas (1929) betonte.

Von den subjektiven Rechten zu gleichen Rechten für alle

So konnten sich über die mittelalterliche Idee der subjektiven Rechte – bereits im 13. Jahrhundert haben kirchliche Rechtswissenschaftler diese bedacht – in der Neuzeit die Idee der «gleichen Rechte der Menschen», die sie alle von Geburt weg haben, entwickeln. So betonte etwa Thomas Jefferson - der Haupt-Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 –  darin gleich zu Beginn: «Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich, dass alle Menschen gleich erschaffen worden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rechten begabt wurden.»

Damit war der Weg bereitet für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, allerdings ging ihr noch die Katastrophe der Judenvernichtung durch die Nazis voraus: 1942 hatten diese – auf dem Höhepunkt ihrer Macht – an der Wannenseekonferenz die Vernichtung aller 11 Mio. europäischen Juden beschlossen. Dagegen, so Adrian Loretan in seinen Ausführungen, erhob sich in Europa nur «eine leise Stimme», jene von Pius XII: In seiner Weihnachtsansprache argumentierte der Papst Ende 1942 mit den «unverlierbaren Menschenrechten» jedes Menschen, auf der Grundlage der rechtsphilosphischen Tradition des Naturrechtes. Pius XII betonte: «Frieden ist nur auf der Grundlage der Anerkennung der Würde und der gleichen Rechte der Menschen zu erreichen».

Pius XII hat damit 1942 an die naturrechtliche Tradition der Spanischen Klassiker des Naturrechts angeschlossen: Zum Beispiel dem Kirchenjuristen Bartolomé de Las Casas, der schon im 16. Jahrhundert Menschenwürde und Menschenrecht für die Indigenen Westindiens forderte.  Die Argumentation des Papstes wurde dann 1945 von der UN-Charta aufgenommen. Später hat dann das 2. Vatikanische Konzil das naturrechtliche Menschenrechtsverständnis der eigenen Rechtstradition bekräftigt.

Menschenrechte in der Kirche stärken

Adrian Loretan zog abschliessend zwei Fazits:

Erstens: Das kirchliche demokratische Recht, das zuerst in den Klöstern gelebt wurde («Was alle angeht, muss von allen behandelt und entschieden werden»), war der «entscheidende Modernisierungsfaktor im Mittelalter». Dieser gemeinsame, synodale Weg bedeutet für das Kirchenvolk heute: Es hat Teil an der beratenden, beschliessenden und gesetzgebenden Versammlung der Bischöfe. Mitreden wie Mitentscheiden durch das Kirchenvolk müsse «nach der letzten Bischofssynode von 2024 rechtlich geregelt werden,» betonte Adrian Loretan.

Zweitens: Die Menschenrechte in der Kirche im Geiste der eigenen Rechtstradition müssen gestärkt werden. Sie wurden in dieser Rechtstradition schon lange begrifflich vorbereitet und sie sind in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein notwendiges Rechtsinstrument gegen Machtmissbrauch in Rechtsinstitutionen, worunter auch die katholische Kirche fällt, geworden. Papst Paul VI. sah es als Konzilsauftrag an, eine Verfassung mit einem Grundrechts- und Menschenrechtskatalog zu erstellen, auch der kürzlich verstorbene Papst Franziskus betonte, dass wir keine Angst haben sollten, kirchliche Normen zu revidieren, selbst wenn sie tief verwurzelt in der Geschichte sind.   

 

 

 

Facts & Figures

 

Adrian Loretan wurde 1959 in Brig geboren und ist heute einer der führenden Schweizer Experten für Kirchen- und Staatskirchenrecht. Er studierte in Luzern, Tübingen, Fribourg und der Gregoriana in Rom, wo er 1993 zum Dr. iur. can. (Kirchenrecht) mit Auszeichnung promovierte.

Er war seit fast 30 Jahren ordentlicher Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern, seit 2012 zudem Co-Direktor des Zentrums für Religionsverfassungsrecht der Universität Luzern und Mitgründer des interdisziplinären Zentrums für Religionsverfassungsrecht.

Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten zählen die Bereiche Menschenrechte, Grundrechte, Religionsverfassungsrecht, das Verhältnis von Staat und Kirche, Gendergerechtigkeit in der Kirche sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen von Religionsgemeinschaften. Er forscht zudem zu Fragen der Anerkennung islamischer Gemeinschaften und kirchlicher Missbrauchsprävention.

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